Haftung / Regeln für Gruppenfahrten

In diesem Blog geht es um die Haftung, sowie um die wichtigsten Regeln für das Gruppenfahren.


Versicherung / Voraussetzungen

  • Jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko. Es gibt beispielsweise seitens des Vereines keine Unfallversicherung. Jeder Teilnehmer sollte sich gemäß seinen eigenen Ansprüchen absichern.
  • Es besteht Helmpflicht. Jeder ist selbständig für ein technisch einwandfreies Fahrrad zuständig. 

Regeln für das Gruppenfahren

  • Abstand zum/zur Vorausfahrenden so wählen, dass die Gruppe für andere Verkehrsteilnehmer als Gruppe erkennbar ist (wichtig bei Einmündungen/Kreuzungen/Kreisverkehren) – Lücken immer zufahren.
  • Wenn die Geschwindigkeit für einen Teilnehmer zu schnell ist, KÜRZER rufen.
  • Langsamere Fahrer bitte hinter dem Gruppenleiter fahren, damit dieser die Fahrer "im Blick" hat und somit das Tempo anpassen kann.
  • Richtungsänderungen und Gefahrenstellen RECHTZEITIG anzeigen durch Handzeichen, statt Handzeichen dürfen auch Rufzeichen gegeben werden, Handzeichen sind jedoch zu bevorzugen (Sichtbarkeit für den nachfolgenden Verkehr!)
  • Handzeichen für den nachfolgenden Verkehr weitergeben (Selbst aktiv werden – NICHT auf den/die Hintermann/-frau verlassen!)
  • Keine plötzlichen Bremsmanöver
  • Bei Defekten oder verlorenen Gegenständen macht der/die betroffene Fahrer/in die Gruppe durch Rufen auf die Situation aufmerksam (KEIN abruptes Bremsen!)
  • Bei Gruppenfahrten mit dem RSC repräsentiert jeder Fahrer den Verein und ist somit für das Ansehen des Vereins mitverantwortlich und sollte sich gegenüber anderen Verkehrteilnehmern entsprechend verhalten.
  • Ersatzschlauch, Pumpe und ein Minitool mitführen. Dies bedeutet bei Fahrten in der Dunkelheit auch eine adäquate Beleuchtung.